Die SMEDEX AG ist eine reine Dienstleistungsorganisation, welche ihre Leistungen im Auftragsverhältnis erbringt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Nutzungsbedingungen der Smedex gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber und SMEDEX AG (z.B Schulungs-, Beratungs- und Arbeitsaufwendungen, Dienstleistungen und Produktlieferungen) und zwischen Usern des SMEDEX Education Management Systems (Webseite) nachfolgend SEMS genannt und der Smedex, soweit keine besonderen schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien getroffen wurden. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auch dann Anwendung, wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Für die in der AGB nicht umschriebenen Verhältnisse gelangen die Schweizer Gesetzesnormen unter anderem das Schweizerische Obligationenrecht zur Anwendung.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen bzw. zusätzliche Regelungen enthalten, werden nicht zum Gegenstand der vertraglichen Beziehung.
Änderungen, Erweiterungen oder Beschränkungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von der SMEDEX AG schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Fertigstellungsfristen und Fertigstellungstermine.
Die zu erbringende Leistung (Schulung, Beratung, Arbeit, Ware, Menge, Preis, Liefertermin, Lieferart, etc.) wird durch das Angebot, die Preislisten und die Auftragsbestätigungen der SMEDEX AG grundsätzlich freibleibend definiert. Die SMEDEX AG kann, infolge Weiterentwicklung und neuer Erkenntnisse, jederzeit Auftragsänderungen vornehmen. Die SMEDEX AG behält sich das Recht vor, ihre Leistungen ganz oder teilweise durch geeignete Unterauftragnehmer ausführen zu lassen.
Der SEMS-User kann bei der Nutzung des SEMS das Folgende erwarten:
Qualität: SMEDEX bemüht sich nach Kräften, das SEMS mit so wenigen Unterbrechungen wie möglich bereitzustellen. SMEDEX bittet jedoch um Verständnis, dass nicht garantiert werden kann, dass das SEMS immer ohne Unterbrechungen, Verzögerungen oder sonstige Mängel funktioniert. Da die Funktionen des SEMS über öffentliche Internetleitungen und das öffentlich geschaltete Telefonnetz übertragen werden, können Stromausfälle oder Internetdienstunterbrechungen auftreten und es kann zu Ausfällen beim SEMS kommen, z. B. Datenpaketverluste und Verzögerungen, die die Qualität des SEMS beeinträchtigen.
Technische Verbesserung und Wartung: Es ist möglich, dass SMEDEX technische Funktionen ändert, um mit dem aktuellen Bedarf und den technologischen Entwicklungen Schritt zu halten oder um etwaigen Vorschriften zu entsprechen. SMEDEX muss u. U. auch das SEMS reparieren, verbessern bzw. aktualisieren, was dazu führen kann, dass Funktionen ggf. beschränkt, begrenzt, ausgesetzt, beeinträchtigt bzw. unterbrochen werden müssen.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise netto ab Domizil der SMEDEX AG, exklusive Reise-, Verpackungs- und Frachtspesen, zuzüglich Mehrwertsteuer, zahlbar innert 10 Tagen in Schweizer Franken oder Euro ohne irgendwelche Abzüge. Sämtliche Auftragsneben- und Auftragsfolgekosten gehen zu Lasten des Auftragsgebers insbesondere Steuern, Gebühren und Abgaben. Muss die SMEDEX AG zur Erfüllung grössere Aufwendungen leisten als ihr zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt war (mangelhaft ausgefüllte Unterlagen, erschwerte Informationsbeschaffung, Zusatzaufwendungen, etc.) so werden diese zusätzlichen Kosten dem Auftraggeber belastet. Für nicht im Voraus schriftlich vereinbarte Preise gelten die zum Zeitpunkt der Lieferungen und / oder Leistungserbringung gültigen Listenpreise und Bedingungen der SMEDEX AG. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Verrechnung mit irgendwelchen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber mit einer vereinbarten Zahlung im Rückstand, so schuldet er vom Fälligkeitstermin an einen Verzugszins von 7% zuzüglich Bearbeitungsspesen. Befindet sich der Auftraggeber mit mehreren Rechnungen im Verzug, steht es der SMEDEX AG frei mit den eingehenden Zahlungen die jeweils älteren Aussenstände zu tilgen. Die SMEDEX AG bleibt bis zum vollständigen Erhalt der vereinbarten Zahlung Eigentümer der gesamten Leistung. Die SMEDEX AG ist ermächtigt die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes in öffentlichen Registern oder Büchern vorzunehmen und der Auftraggeber verpflichtet sich, alle verlangten Unterschriften beizubringen. Die SMEDEX AG hat Anspruch auf Akontozahlungen von bis zu 90% der vereinbarten Leistungen und das Recht zur schrittweisen Rechnungsstellung aufgrund der erbrachten Leistungen.
Sofern nichts anderes vereinbart, erfüllt die SMEDEX AG zum schnellstmöglichen Termin. Die Frist vereinbarter Liefertermine beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn unvorhersehbare Umstände wie Epidemien, Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Arbeitskonflikte, Unfälle, Betriebsstörungen, Krankheit, Beschaffungsengpässe oder ähnliches eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich zudem, wenn der Auftraggeber die Bestellung nachträglich abändert, oder mit allgemeinen vertraglichen Pflichten im Rückstand ist, insbesondere vereinbarte Zahlungen und Sicherheiten nicht rechtzeitig leistet.
Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, der Geschäftssitz der SMEDEX AG. Bei Gefahr von Insolvenz des Auftraggebers hat die SMEDEX AG das Recht, bei Bestellungseingang sofort zu verrechnen und erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Rückstände (auch aus früheren Lieferungen und Leistungen), die Auslieferung freizugeben.
Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Leistung der SMEDEX AG von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmässige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können.
Mängel gelten nur dann als ordentlich gerügt, wenn Gewährleistungsansprüche unverzüglich nach Annahme der Leistung oder Ware schriftlich bei der SMEDEX AG angemeldet werden und eine detaillierte Beschreibung des gerügten Mangels enthalten ist. Die SMEDEX AG haftet ausschliesslich für Schäden, welche auf Verletzung einer ihr obliegenden vertraglichen Pflicht beruhen oder wenn diese nachweisbar grobfahrlässig oder vorsätzlich von ihr verursacht wurden. Die Haftung erstreckt sich ausschliesslich auf den Ersatz des mangelhaften Vertragsbestandteils. Die SMEDEX AG haftet nicht für Schäden, deren Eintritt oder Vergrösserung der Auftraggeber mit zumutbaren Massnahmen hätte verhindern können. Die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Auftraggebers sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt, vorbehältlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen bestehen in keinem Fall vertragliche oder deliktische Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Beinhaltet der Auftrag entgeltliche oder unentgeltliche Beratung, Prüfung oder Begutachtung übernimmt die SMEDEX AG insbesondere für die inhaltliche Richtigkeit keine Haftung.
Zur Verfügung gestellte Unterlagen, Arbeitshilfen, Anwendungshinweise, Ausbildungsskripte, Checklisten, etc. sind geschützt und verbleiben im Urheberrecht der SMEDEX AG. Sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber hat bezüglich Einhaltung dieser Bestimmung die nötigen Massnahmen zu treffen. Er haftet gegenüber der SMEDEX AG für allfällige, durch Nichteinhaltung dieser Bestimmung verursachte Schäden.
Angaben zum Datenschutz finden Sie unter folgender Seite Datenschutz
Die Abnahme des Systems setzt eine Funktionsprüfung durch den Auftraggeber voraus.
Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die Funktionen in allen wesentlichen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllen. Der Auftraggeber ist verpflichtet der SMEDEX AG unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, wenn Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen bekannt werden. Während der Funktionsprüfung festgestellte Abweichungen der Funktionen von den vertraglich festgelegten Anforderungen (Mängel) berechtigen den Auftraggeber nicht vom Vertrag zurückzutreten und/ oder Schadenersatz zu verlangen. Die Abweichungen (Mängel) sind der SMEDEX AG schriftlichen mitzuteilen.
Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn zwei Wochen nach der Erstbenutzung durch den Auftraggeber keine Mängel schriftlich bei der SMEDEX AG eingegangen sind.
Ein wesentlicher Mangel liegt dann vor, wenn die Systemfunktionen den bestimmungsgemässen oder vertraglichen Gebrauch nicht möglich machen oder erheblich beeinträchtigen.
Der User kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform per E-Mail widerrufen. Auf andere Weise eingereichte Widerrufe werden nicht berücksichtigt. Die Frist beginnt mit Akzeptierung dieser AGB’s , jedoch nicht vor Eingang des Fortbildungscredits auf dem Benutzerkonto. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
E-Mail: support@smedex.com
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Bereits gebrauchte/eingelöste Fortbildungscredits werden nicht zurückerstattet.
Der Vertrag tritt mit Datum der Annahme des Users durch Klicken auf die Schaltfläche „Akzeptieren“ oder vergleichbare, von SMEDEX konzipierte Schaltflächen oder Links oder mit der erstmaligen Nutzung eines der Produkte durch den User in Kraft (je nachdem, was früher eintritt). Der Vertrag bleibt in Kraft, bis er von SMEDEX oder vom User wie unten beschrieben gekündigt wird.
Der User kann den online abgeschlossenen Vertrag mit SMEDEX jederzeit kündigen. Smedex kann die Rechtsbeziehung zwischen ihr und dem User mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Anfechtbarkeit kündigen oder die Nutzung der Produkte für den User einschränken, aussetzen oder beenden, den Zugriff auf die SMEDEX-Website untersagen, gehosteten Inhalt entfernen und technische und rechtliche Schritte unternehmen, um den User von der SMEDEX Website fernzuhalten, wenn SMEDEX der Meinung ist, dass der Userdiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzt hat, Probleme oder eine rechtliche Haftung verursacht, sich nicht an den Buchstaben oder Geist der Richtlinien gehalten, die geistigen Eigentumsrechte eines anderen verletzt, betrügerische, unmoralische oder ungesetzliche Aktivitäten unternommen hat oder wenn ähnliche Gründe vorliegen. SMEDEX setzt eine derartige Kündigung in Kraft, indem es den Zugriff des Users auf sein Benutzerkonto und die Produkte unterbindet. Wenn der User eine gültige E-Mail-Adresse bereitgestellt hat, benachrichtigt SMEDEX ihn ggf. per E-Mail.
Die Anmeldung für die angebotenen Veranstaltungen hat schriftlich per Post, Fax oder E-mail zu erfolgen. Mit der Bestätigung der Anmeldung durch die SMEDEX AG wird die Anmeldung verbindlich. Die Bestätigung der Anmeldung und jede weitere Korrespondenz erfolgt an den Teilnehmer bzw. an die anmeldende Stelle bei der Anmeldung einer Gruppe von Teilnehmern. Der Teilnehmer bzw. die anmeldende Stelle haftet auch für die Bezahlung des Kursgeldes. Die Teilnehmerzahl an jeder Veranstaltung ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtig.
In den einzelnen Kursausschreibungen wird festgehalten, welche Voraussetzungen für die Teilnahme gelten. Die SMEDEX AG hat keine Verpflichtung zur Überprüfung der Einhaltung dieser Voraussetzung; wird ein nach bestandenem Kurs ausgestelltes Zertifikat wegen Nichterfüllung der Teilnahmevoraussetzungen im nachhinein ungültig erklärt, haftet hierfür der Teilnehmer bzw. die anmeldende Stelle.
Die Kosten für die einzelnen Veranstaltungen sind in der jeweiligen Kursausschreibung oder in der Offerte festgehalten. Wird für eine Veranstaltung ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, sind darin auch die Kosten für das notwendige Lehrmaterial enthalten. Erfolgt die Rechnungsstellung pro Unterrichtseinheit, umfasst eine solche 45 Minuten. Unterkunft und Verpflegung sind im Preis nicht inbegriffen; sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Teilnehmer selbst für deren Organisation verantwortlich.
Die Teilnahmekosten einer Veranstaltung sind vor Beginn der Veranstaltung zu bezahlen. Ist der Betrag nicht rechtzeitig eingegangen, kann der Teilnehmerplatz anderweitig vergeben werden.
Wird für die Teilnahme an einer Veranstaltung eine Rechnung gestellt, so ist der Rechnungsbetrag innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.
Bis 45 Tage vor Beginn einer Veranstaltung (massgebend ist der Posteingang) kann der Teilnehmer ohne Angabe von Gründen von der Anmeldung zurücktreten; die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Bei Einhaltung dieser Frist werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Bei einem Rücktritt vom Vertrag nach Ablauf dieser Frist aus einem wichtigen Grund bleibt der Teilnehmer bzw. die anmeldende Stelle zum Ersatz von 80% der Gesamtkosten verpflichtet. Ein Ersatzteilnehmer kann gegen Übernahme der entstehenden zusätzlichen Bearbeitungskosten gestellt werden. Bei Nichterscheinen eines Teilnehmers, nicht vollständiger Teilnahme an der Veranstaltung oder wenn ein Teilnehmer aus zwingenden Gründen (z.B. nachhaltiger Störung des Unterrichts) von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden muss, bleibt der volle Rechnungsbetrag geschuldet.
Wird eine Veranstaltung wegen Nicht-Erreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht durchgeführt oder verschoben, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
Ein Wechsel der Dozenten oder Instruktoren und Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen die Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu einer Reduktion der Kosten.
Informationen (in Wort und/oder Schrift), welche im Rahmen von Veranstaltungen an die Teilnehmer weitergegeben/abgegeben werden, werden von der SMEDEX AG sorgfältig zusammengestellt. Die SMEDEX AG übernimmt aber keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen und / oder dessen Inhalte. Haftungsansprüche gegen die SMEDEX AG (inkl. deren gesetzlichen Vertreter, Angestellte, Erfüllungsgehilfen, Partner, Autoren, Beitraggeber von Inhalt und / oder Informationen bzw. sonstigen Beauftragten oder irgend welchen anderen), welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen und / oder Inhalt bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen und / oder Inhalt verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der SMEDEX AG kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Schadenersatzklagen und Klagen infolge medizinischer Fehlbehandlungen aufgrund der Benutzung und / oder Anwendung von Informationen, welche im Rahmen einer Veranstaltung abgegeben wurden, sind ausgeschlossen.
Die Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Teilnehmers sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Vorbehältlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen bestehen in keinem Fall vertragliche oder deliktische Ansprüche des Teilnehmers auf Ersatz von Schäden, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.
Für Schaden an Eigentum (Beschädigung, Verlust, Diebstahl), inkl. an Fahrzeugen bei Outdoorveranstaltungen, sowie für Personenschaden infolge von unsachgemässer Verwendung eines Gerätes haftet die SMEDEX AG nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung des verantwortlichen Dozenten oder eines Mitarbeitenden.
Die schnelle Entwicklung des Internets macht es erforderlich, dass diese allgemeinen Bestimmungen von Zeit zu Zeit angepasst werden.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht am Sitz von der SMEDEX AG zuständig.
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke aufweisen, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.
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